AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MMag. Anna Francisca Selling
Übersetzerin und Dolmetscherin
Lüfteneggerstraße 11/I/3, 4020 Linz
1.Umfang der Leistung
Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.
1.1 Bei Anfrage einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs einverstanden.
1.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Anfragen aus terminlichen, geografischen oder themenbezogenen Gründen abzulehnen.
1.2 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
1.3 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
2. Honorare
2.1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen der
Auftragnehmerin. Übersetzungen werden nach Wörtern des Ausgangstextes berechnet. Für die Korrektur oder Überarbeitung von selbst verfassten Texten gelten gesonderte Honorare, die sich voneinander unterscheiden. Sollte die Qualität eines zu korrigierenden Textes eine Überarbeitung notwendig machen, kann die Auftragnehmerin unverzüglich einen neuen Kostenvoranschlag abgeben.
Dolmetschungen werden nach Stunden berechnet, wobei jede angefangene Stunde berechnet wird.
2.2 Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann die Auftragnehmerin unverzüglich einen neuen Kostenvoranschlag abgeben.
2.3 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.
2.4 Änderungen im Ausgangstext im Nachhinein, die in der Übersetzung einzuarbeiten sind, sind gesondert zu verrechnen.
2.5 Zu den Stundenhonoraren können Fahrtkosten und Zeitversäumnis für Fahrten dazukommen.
3. Lieferung
3.1 Die Frist für die Lieferung der Übersetzung wird schriftlich festgelegt.
Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der
Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die rechtzeitige Bereitstellung
sämtlicher Unterlagen durch den Auftraggeber (inklusive spezifischer
Terminologie, falls gewünscht). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt,
so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixer Abgabetermin ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er der Auftragnehmerin die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
3.3 Die Lieferung der Übersetzung, so nichts anderes vereinbart ist, erfolgt elektronisch.
4. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin
als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat
jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu geben. Höhere
Gewalt sind unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der
Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend
beeinträchtigen. Höhere Gewalt ist auch bei erhöhten Corona-Infektionszahlen gegeben.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von
zwei Wochen nach Lieferung per E-Mail geltend zu machen. Mängel müssen vom
Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen
werden.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
5.4 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich im Auftrag bekannt gibt und der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden
5.5 Für die Übersetzung oder Überprüfung von unverständlichen Texten besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.6 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
5.7 Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.8 Für die richtige Wiedergabe von unleserliche Namen und Zahlen in Dokumenten übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.
5.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
5.10 Für die Bereitstellung von Übersetzern und Dolmetschern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht
gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages (netto) begrenzt, ausgenommen der Schaden wurde grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Eine Haftung für entgangenen Gewinn
oder Folgeschäden besteht nicht.
6.2 Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen die Auftragnehmerin nicht ihre Zustimmung gegeben hat.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Datum der Honorarnote per Überweisung innerhalb
von 14 Tagen zu erfolgen.
7.2 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die
Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so
lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit
vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1).
Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei
Rechtsansprüche.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1 Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch
für von ihr beauftragte Personen. Sollten sich diese jedoch nicht daran
halten, haftet die Auftragnehmerin nicht.
8.2 Die vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen
unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für
Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen der oder
gegen die Auftragnehmerin ihr Gerichtsstand zuständig. Es gilt österreichisches
Recht.
10. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in
seinen übrigen Teilen verbindlich.